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Ausstellungsschutz auf Messen 2023 – Schutzrechte als Aussteller



Ausstellungsschutz auf Messen 2023

20. Januar 2023

Aussteller auf Messen haben oftmals großes Interesse für das Thema Schutzrechte, doch leider fehlt meistens die Zeit, sich damit zu beschäftigen. Die Frage Wie schütze ich meine Produkte auf Messen? stellt sich bereits vor und leider oftmals dann auch während und nach einer Messe.

Die Ausstellung von neuen Produkten, Materialien oder Designs erfordert besondere Sorgfalt im Hinblick auf Schutzrechte. Denn öffentliche Zurschaustellungen schließen spätere Schutzrechtsanmeldungen in vielen Fällen aus.

Zur Lösung dieses Dilemmas gibt es den sogenannten Ausstellungsschutz. Damit kann vermieden werden, dass eine Zurschaustellung auf einer Messe einer späteren Schutzrechtsanmeldung entgegensteht.

Ausstellungsschutz gibt es für deutsche Schutzrechte in zwei Ausprägungen:


1. Für Patente wird die Zurschaustellung als unschädliche Offenbarung und damit als nicht zum Stand der Technik gehörend gewertet.

2. Für Gebrauchsmuster, Designs und Marken geht man sogar einen Schritt weiter und betrachtet die Zurschaustellung als prioritätsbegründend. Damit wird nicht nur die eigene Offenbarung bei der Prüfung einer entsprechenden Schutzrechtsanmeldung ausgeklammert, sondern auch Offenbarungen Dritter, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgten, insbesondere im Zeitraum zwischen der Zurschaustellung und dem Tag der Anmeldung des Schutzrechts.

Damit ist Ausstellungsschutz auch für Designs interessant. Schließlich können mit der nach § 6 DesignG gewährten Neuheitsschonfrist von 12 Monaten lediglich eigene Offenbarungen ausgeklammert werden. Offenbarungen Dritter bleiben von der Schonfrist unberührt.

Ausstellungsschutz auf deutschen Messen 2023


Deutsche Messen, auf denen ein Ausstellungsschutz erworben werden kann, werden vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Ausstellungsschutz auf deutschen Messen 2023 gibt es demnach auf mehr als 100 Messen, und weitere Messen können in den nächsten Monaten hinzukommen.

Unsere folgende Liste zeigt eine Auswahl der Messen mit Ausstellungsschutz:

„ambiente 2023“ in Frankfurt am Main
„Spielwarenmesse 2023“ in Nürnberg
„mitteldeutsche handwerksmesse 2023“ in Leipzig
„Intec 2023“ und „Z“ in Leipzig
„ISH 2023“ in Frankfurt am Mai
„digital health.PRO“ in Hannover
„HANNOVER MESSE 2023“ in Hannover
„ProWein 2023“ in Düsseldorf
„Prolight + Sound 2023“ in Frankfurt am Main
„AERO FRIEDRICHSHAFEN 2023“ in Friedrichhafen
„components 2023“ und „interpack 2023“ in Düsseldorf
„transport logistic 2023” in München
„MedtecLIVE with T4M“ 2023 in Nürnberg
„ProSweets Cologne 2023“ und „ISM 2023“ in Köln
„automatica 2023“ in München
„LASER World of PHOTONICS 2023“ in München
“Anuga 2023” in Köln
„digital BAU 2023“ in München
„efa:ON“ und „netze:ON“ 2023 in Leipzip

Messen, auf denen Ausstellungsschutz für Patente erworben werden kann, wurden für das Jahr 2023 noch nicht bekanntgegeben.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Messe einen Ausstellungsschutz gewährt, auf der Sie Aussteller sind, fragen Sie uns gerne an.

Ausstellungsschutz auf Messen – wie läuft das ab?


Hierzu sind entsprechende Nachweise zu erbringen, die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und weitere formale Aspekte zu beachten. Handlungsbedarf besteht in der Regel schon während der Zurschaustellung auf der Messe.
Fragen Sie uns deshalb gerne an unter Tel.: +49 (0)69 69 59 60-0 oder info@kollner.eu. Auf den Messen in Frankfurt am Main können wir auch schnell direkt zu Ihnen kommen, da wir eine Frankfurter Patentanwaltskanzlei sind.

Wir weisen darauf hin, dass der Ausstellungsschutz immer mit Unsicherheiten verbunden ist, die sich bspw. schon aus der ungenügenden internationalen Regelung zu dem Erfordernis ausreichender Offenbarung ergeben. Es ist deshalb immer zu empfehlen, dass Schutzrechte vor der ersten Zurschaustellung angemeldet werden. Bitte beachten Sie in diesem Kontext: es ist besonders wichtig, Schutzrechte in dem Land zu erwerben und zu besitzen, in dem die Messe stattfindet; schließlich bieten Gebrauchsmuster, Marken bzw. Designs nur für ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Region Schutz.

Auch dabei helfen wir Ihnen gerne weiter, schnell und rechtskonform.

Bereits Probleme mit Schutzrechten eines Wettbewerbers?


Falls Sie problematische Schutzrechte eines Wettbewerbers identifiziert bzw. erkannt haben oder bereits eine Abmahnung erhalten haben, können Sie eine Schutzschrift zur Abwehr einer drohenden und kostspieligen einstweiligen Verfügung einreichen.

Sie können einen Patentanwalt beauftragen, Sie auf der Messe bzw. an Ihrem Stand zu vertreten.

Wir sind eine erfahrene Patentanwaltskanzlei in Frankfurt am Main. Fragen Sie uns gerne an unter info@kollner.eu oder rufen Sie uns an unter Tel.: +49 (0)69 69 59 60-0.


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