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KI DABUS - Künstliche Intelligenz als Erfinder?



Künstliche Intelligenz (KI) ist hochentwickelt, sie begegnet uns nahezu überall im digitalen und industriellen Fortschritt und auch im Bereich der Kunst. Geradezu ein Pionier in diesem Kontext ist die KI DABUS, eine Berühmtheit innerhalb des Patentrechts. Entwickler der KI DABUS (eng: Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience (DABUS)) ist Ph.D. Stephen Thaler (USA), der sich bereits seit Jahrzehnten mit künstlicher Intelligenz beschäftigt.

Berühmt geworden ist die KI DABUS insbesondere wegen des sogenannten DABUS Projekts. Und das wiederum wurde angestoßen durch den Gründungspartner unserer Kanzlei Köllner & Partner, den Patentanwalt Dr. Malte Köllner zusammen mit dem Patentanwalt Markus Rieck. Dr. Malte Köllner ist Mitglied des internationalen Artificial Inventor Projects.

Denn es ist eine Reflektion im Patentrecht notwendig in Bezug auf KI; die Fähigkeiten von künstlicher Intelligenz sind vereinzelt bereits so weit fortgeschritten, dass von computer-generierten Erfindungen gesprochen werden kann, die von der KI „erfunden“ wurden. Das DABUS Projekt lässt national und international von den zuständigen Patentämtern und Patentgerichten die Frage beantworten: Künstliche Intelligenz als Erfinder?

Schauen Sie dazu auch gerne unseren Youtube Beitrag an: Köllner IP Update Mai/2022: Künstliche Intelligenz als Erfinder?

Das DABUS Projekt


Zwei Fragen stellen sich dazu im Wesentlichen:
- Ist eine computer-generierte Erfindung vom Patentschutz ausgeschlossen?
- Und wer kann als Erfinder einer computer-generierten Erfindung genannt bzw. betrachtet werden?

Um für das Vorhaben auf eine konkrete Erfindung einer Künstlichen Intelligenz beziehen zu können, kontaktierten wir mit Unterstützung durch Prof. Ryan Abbott den KI Entwickler Stephen Thaler. In der Folge kreierte die KI DABUS einen Flüssigkeitsbehälter, dessen Wand aus einer fraktalen Kurve besteht. Das bietet u. a. den Vorteil, thermisch isolierend zu sein, außerdem lässt er sich haptisch gut anfassen. Kurz gesagt: Diese Erfindung sowie noch eine weitere Erfindung von DABUS konnten als patentfähig angesehen werden.

Durch eine Gruppe von Patentanwälten (das Artificial Inventor Project) wurde dann für diese DABUS Erfindungen eine Patentanmeldung in verschiedenen Ländern und Ämtern hinterlegt: u. a. in Europa, in Deutschland, im UK, in den USA, in Australien und als PCT bei der WIPO. Und in jeder Patentanmeldung wurde als Erfinder die KI DABUS benannt. Letztlich führte das zu einer internationalen Diskussion über die patentrechtlichen Fragen einer KI-Erfindung.

Rechtsprechung zum DABUS Projekt


In der daraus folgenden Rechtsprechung kristallisiert sich eine deutliche Tendenz in Bezug auf Erfindungen einer KI heraus: eine solche Erfindung – also eine computer generierte Erfindung – kann zwar als patentfähig gelten (so entschied z. B. das Bundespatentgericht im November 2021), doch eine KI darf nicht als Erfinder genannt werden. Einzig die WIPO und Südafrika haben die KI DABUS als Erfinder anerkannt. In Europa, auch im UK, in Deutschland und in den USA sowie in diversen anderen Ländern wurde die KI als Erfinder in der Erfinderbenennung abgelehnt.

Wenn es aber so ist, dass doch die KI der Erfinder ist einer computer-generierten Erfindung: Wollen wir dann solche Erfindungen vom Patentschutz ausschließen, weil formell nur ein Mensch als Erfinder eingetragen werden darf (u. a. Regel 19 EPÜ)? Oder wollen wir faktisch die Unwahrheit sagen bei Benennung des Erfinders, wenn dieser eine KI ist?

Diese Fragen sind nicht nur theoretischer Natur, sondern sind für viele Firmen von praktischer Relevanz. Und dies gilt umso mehr, weil nicht nur computer-implementierte, sondern zunehmend auch computer-generierte Erfindungen im Zuge von Automatisierung und Industrie 4.0 entstehen. Umso mehr ist zu begrüßen, wenn patentrechtliche Klarheit in Bezug auf KI-Erfindungen herrscht.

Gerne unterstützen wir auch Sie jederzeit im Bereich computer-implementierter Erfindung, computer-generierter Erfindung, KI-Erfindung und maschinelles Lernen: Profitieren Sie von exzellenter Fachkenntnis und jahrelanger Expertise. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen unter: info@kollner.eu.



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