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'Big Bang‘ für Sequenzprotokolle:
neuer WIPO Standard ST. 26



Sequenzprotokolle neuer ST. 26

Zum 1. Juli 2022 tritt der neue WIPO Standard für Sequenzprotokolle bei internationalen Patentanmeldungen in Kraft – für alle Ämter gleichzeitig und ohne eine Übergangsfrist. Dies wird auch als ‚Big Bang‘ Datum bezeichnet, zumal die bisherigen Regelungen zu internationalen Patentanmeldungen mit Sequenzprotokollen weitgehend geändert werden.

Der neue WIPO ST. 26 - warum?


Bisher galt der Standard 25 (WIPO ST. 25) für die Sequenzprotokolle von Patentanmeldungen vorwiegend im Bereich Pharmazie und Biotechnologie, vor allem von Nukleotid- und/oder Aminosäuresequenzen. Der bisherige WIPO ST. 25 für Sequenzprotokolle wird zum 1. Juli ersetzt durch den neuen Standard ST. 26.

Dass der neue WIPO ST. 26 den bisherigen ST. 25 ersetzen soll, hat durchaus praxisbezogene Gründe. Zum einen wurden Sequenzprotokolle nach ST. 25 nicht einheitlich von den Ämtern interpretiert. Vor allem aber wurden im bisherigen ST. 25 nur als DNA, RNA oder PRT identifizierte Sequenzen berücksichtigt. Das allerdings bildet nicht mehr den Stand der Wissenschaft ab. Der neue ST. 26 wird daher in Bezug auf die Sequenzdaten als DNA, RNA oder AA identifizierte Sequenzen verlangen, und dies zusammen mit einem obligatorischen mol_type Qualifier zur weiteren Beschreibung des Moleküls.
Zudem werden über den neuen ST. 26 Standard auch weitere zusätzliche bzw. angepasste Sequenzdaten erfasst werden. Und – in der Praxis ebenfalls herausfordernd – sind die Sequenzprotokolle ab jetzt in dem Eingabe Format ‚xml‘ einzureichen – ein Format, das aus der Codierung bekannt ist. Alles andere wird als Teil der Beschreibung behandelt werden, was schnell zu erheblichen Kosten führen kann.

Insgesamt soll durch die Neuerungen im ST. 26 die Suche in den öffentlichen Datenbanken deutlich bessere Ergebnisse erbringen können, vor allem in der INSDC (International Nucleotide Sequence Database Collaboration).

ST. 26 – wieso der Ausdruck ‚Big Bang‘?


Zugleich treten mit 1. Juli 2022 auch elementare Änderungen in Kraft, die Wirkung auf die Priorität und die Erfinder hat. Wichtige dieser Neuerungen sind:

Wichtige dieser Neuerungen sind

i) NUR die früheste Prioritätsanmeldung darf enthalten sein (bisher: Alle Informationen zu Prioritätsanmeldungen)

ii) Nur ein Anmelder und optional ein Erfinder darf enthalten sein (bisher: alle Anmelder- und Erfindernamen)

iii) Anmelder- und Erfindernamen müssen als gültiges Unicode-Zeichen zusammen mit einer Übersetzung in lateinischer Grundschrift oder Transliteration verfasst sein (bisher: Anmelder- und Erfindernamen müssen in lateinischer Grundschrift verfasst sein)


Fit für das Digitale – mit Problemen


All diese Neuerungen durch den ST. 26 machen die Sequenzprotokolle fit für die digitale Welt – werfen aber auch Probleme auf. Neben möglichen Problemen in Fragen der Priorität, werden vor allem – teils massive – Probleme bei Teilanmeldungen, ebenso auch bei Nachanmeldungen. Zudem ist es problematisch, wenn das Sequenzprotokoll (nach dem alten ST. 25 erstellt) auch als Teil der Beschreibung anerkannt worden ist. Ein nachgereichtes ST. 26 Sequenzprotokoll, das einen Teil der Beschreibung darstellen oder nur zu Recherchezwecken dienen soll, würde in der Praxis ein späteres internationales Anmeldedatum zur Folge haben.

Und auch im Hinblick auf die Sprachen, die ohnehin für internationale Patentanmeldungen eine Herausforderung sein können, wird es durch den neuen WIPO ST. 26 jedoch eher komplizierter. Vor allem folgender Aspekt sind in Bezug auf Sprache ist besonders relevant:
Wird bei der Prüfung einer Patentanmeldung vom Anmeldeamt fehlende oder mangelhafte Einreichung in den erforderlichen Sprachen festgestellt, so kann dieses die internationale Anmeldung gemäß Regel 19.4 an das Anmeldeamt des Internationalen Büros (RO/IB) weiterverweisen. Entweder das ursprüngliche Amt oder das RO/IB fordert dann eine Übersetzung des Protokolls an.

In Bezug auf Sequenzprotokolle aber versagt dieser Mechanismus. Denn das Anmeldeamt ist nicht zur Prüfung des Sequenzprotokolls verpflichtet.

Stichtag für Sequenzregel ST. 26


Wichtig ist zu wissen: es gibt keine Übergangsregelungen und keinen Übergangszeitraum mehr. Der neue Standard 26 tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Alle Ämter für geistiges Eigentum (IPO) werden zum 1. Juli 2022 gleichzeitig auf internationaler (PCT), nationaler und regionaler Ebene umstellen und den ST. 26 in Kraft setzen.
Immerhin bleibt der bisherige ST. 25 für Anmeldungen mit einem Anmeldetag vor dem 1. Januar 2022 wirksam. Dabei gilt der internationale Anmeldetag (IFD) als der Stichtag, der bestimmt, ob eine Anmeldung unter die Sequenzregel ST.25 oder ST.26 fällt.

Es kommen also viele Herausforderungen in der praktischen Anwendung des neuen ST. 26 für Sequenzprotokolle auf die Firmen zu, die durch verschiedene Fallstricke schnell auch sehr hohe Kosten bzw. Verluste nach sich ziehen können.

Lagern Sie Ihre Patentanmeldungen mit Sequenzprotokollen gerne aus.
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